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Finanzielle Unterstützungen für einen Kursbesuch

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Finanzielle Unterstützung für einen Kursbesuch?

Hier erfahren Sie, welche Unterstützungen Sie beantragen können:

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)
Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten für Beschäftigte
KWF Kleinstgewerbeförderung
Weiterbildung von Lehrlingsausbilder
AK-Bildungsgutschein
Bildungsscheck für berufsbezogene Weiterbildung
Begabtenförderung
Bildungskarenz
Bildungskarenz plus (Spezialförderung 2009)
Arbeitnehmerveranlagung: Steuerliche Vorteile nutzen
Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler
Förderungen der Gewerkschaften
Förderung durch das AMS

Bitte beachten Sie:

 

die hier angeführte Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

 

wir können keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen - bitte erkundigen Sie sich zusätzlich immer bei den jeweiligen Ansprechpartnern

 

Förderansuchen sind prinzipiell immer VOR Beginn der jeweiligen Fördermaßnahme bei der zuständigen Stelle zu beantragen



Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS):

Wer wird gefördert?

 

Der Arbeitgeber, welcher die Kurskosten trägt, wird gefördert und stellt auch den Förderantrag VOR Beginn der Fördermaßnahme.


Förderbare Personen:

 

Wiedereinsteiger (mind. 6-monatige Unterbrechung der vollversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit auf Grund von Kinderbetreuungspflichten und die Arbeitsaufnahme liegt nicht länger als 1 Jahr zurück)

 

Frauen unter 45 Jahren, wenn Ihre höchste abgeschlossene Ausbildung eine Lehre bzw. mittlere Schule ist

 

weibliche und männliche Arbeitnehmer ab 45 Jahren


Was wird gefördert?

 

Die genauen Voraussetzungen dafür, dass Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Begehrensformular.


Höhe der Förderung:

 

Gefördert werden rund zwei Drittel der anerkennbaren Kursgebühren. (Bei Frauen ab 45 sogar drei Viertel!) jedoch max. EUR 10.000,- pro Teilnehmer pro Jahr sowie 60% des Personalaufwandes für Arbeitnehmer ab 45 Jahren


Ansprechpartner:

 

Nähere Auskünfte und Begehrensformulare erhalten Sie beim
Arbeitsmarktservice Kärnten, Landesgeschäftsstelle Klagenfurt,
Telefonnummer 0463-3831


Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten für Beschäftigte:

Wer wird gefördert?

 

Der Arbeitgeber, welcher die Kurskosten trägt, wird gefördert und stellt auch den Förderantrag VOR Beginn der Fördermaßnahme.
Förderbar sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen.


Förderbare Personen:

 

Männer bis 45 Jahre* – Mindestqualifikation Lehrabschluss oder höhere Schule (Matura)

 

Frauen bis 45 Jahre* – Mindestqualifikation höhere Schule (Matura)

 

*) in vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen oder in Elternkarenzurlaub


Was wird gefördert?

 

Die genauen Voraussetzungen dafür, dass Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Begehrensformular.


Höhe der Förderung:

 

max. 50% des förderbaren Schulungsaufwandes
Höchstgrenze je Arbeitnehmer € 3.000,--
Höchstgrenze für alle Maßnahmen eines Unternehmens/Gruppe beträgt € 20.000,--

 

vom 1.1.2009 bis 31.12.2013


Ansprechpartner:

 

Nähere Auskünfte und Begehrensformulare erhalten Sie beim
Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 / Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen,
Völkermarkter Ring 29, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,
Telefonnummer 050 - 536 – 30667



KWF Kleinstgewerbeförderung:

Wer wird gefördert?

 

Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer mit Betrieben bis 9 Mitarbeiter:
Das Unternehmen hat eine stabile wirtschaftliche Ausgangssituation nachzuweisen


Was wird gefördert?

 

Förderbar sind Ausbildungsmaßnahmen von mindestens € 1.000,-- bis max. € 4.000,--
Die genauen Voraussetzungen dafür, dass Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Begehrensformular.


Höhe der Förderung:

 

50% der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- als nicht rückzahlbarer Zuschuss pro Jahr

 

pro Unternehmen ist die Förderung mit insgesamt € 13.000,-- begrenzt


Ansprechpartner:

 

Nähere Auskünfte und Antragsformular erhalten Sie beim
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds,
Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,
Telefonnummer 0463 – 55 800-0



Weiterbildung von Lehrlingsausbildern:

Wer wird gefördert?

 

Es handelt sich um eine Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlingsausbilder mit abgelegter Ausbilderprüfung.


Was wird gefördert?

 

Kurse mit einer Mindestdauer von 8 Stunden

 

Bezug auf die Ausbilderqualifikation (z.B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik, Didaktik,…)


Höhe der Förderung:

 

Maximal 75% der Kurskosten jedoch höchstens € 1.000,- pro AusbilderIn und Kalenderjahr


Ansprechpartner:

 

Inhaltliche Prüfung und Abwicklung durch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und Stellungnahme durch die AK



AK-Bildungsgutschein:

Wer wird gefördert?

 

Alle Mitglieder der Arbeiterkammer (Voll-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitssuchende, Eltern in Karenz, Präsenz- und Zivildiener)


Welche Kurse werden gefördert?

Über 1.000 ausgewählte Kurse bei bfi und VHS:

 

Sprach- und EDV-Kurse

 

Kommunikation und Persönlichkeitsbildung

 

Abschluss der Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung; Abendmatura an AHS und BHS

 

Vorbereitungslehrgänge zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, Grundbildungs- und Alphabetisierungskurse

 

Neu: Zusatzprüfung für die Fachhochschule


Höhe der Förderung:

 

€ 100,- pro Kalenderjahr

 

Für Lehrlinge und Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr € 150,- pro Kalenderjahr


Ansprechpartner:

 

Arbeiterkammer Kärnten, Frau Birgit Pichler, Tel. 050 477-2302, Email: b.pichler(at)akktn.at



Bildungsscheck für berufsbezogene Weiterbildung:

Wer wird gefördert?

 

Arbeitnehmer, die sich beruflich bei anerkannten Bildungsträgern weiterbilden


Voraussetzungen:

 

ArbeitnehmerIn oder freie DienstnehmerIn zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Hauptwohnsitz in Kärnten, steuerpflichtiges Einkommen darf Grenze von € 28.000,- lt. Ziffer 245 des Jahreslohnzettels nicht überschreiten.


Welche Kurse werden gefördert?

 

Kurse zur Hebung der beruflichen Qualifikation (auch Fortbildungsmaßnahmen für Gesundheits- und Sozialberufe)

 

Sprach- und EDV-Kurse

 

Meister- und Werkmeisterschulen (auch ganztägig)

 

Bauhandwerkerschulen (Polierschulen)

 

Vorbereitungskurs zur Meister-, Konzessions- oder Unternehmerprüfung

 

Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung (kein Selbstbehalt)

 

Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung (kein Selbstbehalt)


Höhe der Förderung:

 

Mind. € 50,- bis max. € 550,- pro Kalenderjahr (Förderung wird rückwirkend gewährt - für die Förderung besteht kein Rechtsanspruch)

 

Gefördert werden Kursgebühren sofern sie den Betrag von € 200,- (Selbstbehalt) überschreiten (gilt nicht für Lehrlinge und für Antragsteller, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt haben).


Ansprechpartner:

 

Arbeiterkammer Kärnten, Förderungen
Tel. 050 477-4000
E-Mail: foerderungen(at)akktn.at



Begabtenförderung:

Wer wird gefördert?

 

Lehrlinge und Lehrabsolventen unter 35 Jahren, die an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen bzw. teilgenommen haben.


Voraussetzungen für Lehrlinge:

 

Gutes Berufsschulzeugnis mit Notendurchschnitt von max. 2,0 oder

 

Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1-3)


Voraussetzungen für Lehrabsolventen:

 

Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg

 

Meisterprüfung/Befähigungsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg

 

Unternehmerprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg

 

Abschlusszeugnis Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg

 

Abschlusszeugnis Fachakademie mit sehr gutem Erfolg

 

Abschlusszeugnis Berufsreifeprüfung mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0


Welche Kurse werden gefördert?

 

Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung

 

Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben

 

Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung

 

Werkmeisterschulen

 

Fachspezifische Weiterbildungskurse


Höhe der Förderung:

 

Max. € 1.200,- pro Antrag und Jahr


Ansprechpartner:

 

Roswitha Hinterstein, IFA-Verein
Tel.: 01-5451671-35
E-Mail: hinterstein(at)ifa.or.at



Bildungskarenz:

Wer wird gefördert?

 

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich für zwei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen - ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen.


Höhe der Förderung:

 

Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/-in vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch € 435,90 monatlich.

 

Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 357,74 ist gestattet.


Voraussetzungen:

 

Ein mindestens 6 Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Dienstgeber

 

Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in

 

der/die Karenzierte muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen

 

Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von 20 Wochenstunden


Antragstellung und Auszahlung:

 

Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden.



Bildungskarenz plus (Spezialförderung 2009):

Sie setzt sich zusammen aus dem "Weiterbildungsgeld des AMS für Arbeitnehmer" sowie der „Bildungsförderung des Landes für Unternehmen".


Förderbarer Personenkreis und Höhe der Förderung:

 

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit sich für 2 bis max. 12 Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an beruflich relevanten Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dafür muss das Dienstverhältnis nicht aufgelöst werden.

 

Während dieser Zeit erhält der/die ArbeitnehmerIn vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (mindestens jedoch € 14,53 täglich).
Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 357,74) ist möglich.

 

Unternehmen wiederum nutzen - anstelle von Freisetzungen - die Zeiten geringerer Auftragslagen und lassen ihre Mitarbeiter berufsrelevant weiterbilden.

 

Das Unternehmen finanziert die Ausbildung und erhält vom Land Kärnten 50% der Kosten, maximal € 1.500,-- pro Person, refundiert.

 

Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf Wunsch im Unternehmen stattfinden, vorausgesetzt eine zertifizierte Bildungseinrichtung übernimmt die Durchführung.


Voraussetzungen:
Für die Gewährung der Spezialförderung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

(Achtung die untenstehende Aufzählung enthält keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bitte informieren Sie sich bei beim Arbeitsmarktservice)

 

Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten ununterbrochener Dauer beim beantragenden Dienstgeber (für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen mit einer kürzeren ununterbrochenen Beschäftigungsdauer – bitte erfragen Sie diese bei Bedarf bei Ihrer regionalen AMS Geschäftsstelle).

 

Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung.

 

Vereinbarung im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder landes bzw. bundesgesetzlicher Regelungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn.

 

Die Zahl der Teilnehmer ist auf die Hälfte der Belegschaft bzw. 30 Personen pro Unternehmen beschränkt.

 

Der Wohnsitz des Arbeitsnehmers bzw. der Arbeitnehmerin und der Firmensitz des Unternehmens müssen sich in Kärnten befinden.


Ansprechpartner:

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim
Arbeitsmarktservice Kärnten, Landesgeschäftsstelle Klagenfurt,
Telefonnummer 0463-3831



Arbeitnehmerveranlagung - steuerliche Vorteile nutzen :

Wer und was wird gefördert?

 

Arbeitnehmer können Kurse- und Fortbildungskosten, Fachliteratur, Fahrtspesen etc. von der Steuer absetzen (Werbungskosten).
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen mit der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.


Ansprechpartner:

 

Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.



Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:

Wer wird gefördert?

 

Mit einem Fahrtkostenzuschuss unterstützt das Land Abendschüler, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, wenn die Strecke zwischen ihrem Wohnsitz und der Abendschule hin und retour mindestens zehn Kilometer beträgt. Das Schuljahr muss positiv abgeschlossen werden.


Höhe der Förderung:

 

Der Zuschuss wird rückwirkend für maximal zehn Monate pro Kalenderjahr gewährt und beträgt € 10,- bis € 30,- pro Monat.


Ansprechpartner:

 

Arbeiterkammer Kärnten,
Telefon: 050 477 – 4000,
E-Mail: foerderungen(at)akktn.at



Förderungen der Gewerkschaften:

Wer und was wird gefördert?

 

ÖGB Gewerkschaftsmitglieder erhalten - nur gegen Vorlage des Mitgliedsausweises - eine Sofortförderung von 5% (max. € 40,-) auf bestimmte bfi-Kursbeiträge. Auf Prüfungsgebühren gibt es keine Förderung.

 

Einzelne Gewerkschaften fördern die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder durch finanzielle Unterstützung in Form von Refundierung. Die Schulungsförderungen werden in den einzelnen Gewerkschaften unterschiedlich gehandhabt.


Ansprechpartner:

 

Bitte informieren Sie sich im Bildungsreferat Ihrer zuständigen Gewerkschaft.



Förderung durch das AMS:

Grundsätzlich fördert das Arbeitsmarktservice Kärnten Aus- und Weiterbildung, um

 

bei arbeitssuchenden Personen Vermittlungshemmnisse abzubauen bzw.

 

bei beschäftigten Personen ein gefährdetes Dienstverhältnis zu sichern.


Voraussetzungen:

 

rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der AMS-BeraterIn in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle vor Kursbeginn

 

arbeitsmarktpolitische Verwertbarkeit der ausgewählten Kursmaßnahmen.


Ansprechpartner:

 

Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices bzw. unter www.ams.or.at



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Letztes Update:  01.07.2010, 14:07 Uhr

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