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Wer wird gefördert? | |
| Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer mit Betrieben bis 9 Mitarbeiter: |
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| Förderbar sind Ausbildungsmaßnahmen von mindestens € 1.000,-- bis max. € 4.000,-- |
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| 50% der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- als nicht rückzahlbarer Zuschuss pro Jahr |
| pro Unternehmen ist die Förderung mit insgesamt € 13.000,-- begrenzt |
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| Nähere Auskünfte und Antragsformular erhalten Sie beim |
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Wer wird gefördert? | |
| Es handelt sich um eine Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlingsausbilder mit abgelegter Ausbilderprüfung. |
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| Kurse mit einer Mindestdauer von 8 Stunden |
| Bezug auf die Ausbilderqualifikation (z.B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik, Didaktik,…) |
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| Maximal 75% der Kurskosten jedoch höchstens € 1.000,- pro AusbilderIn und Kalenderjahr |
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| Inhaltliche Prüfung und Abwicklung durch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und Stellungnahme durch die AK |
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Wer wird gefördert? | |
| Alle Mitglieder der Arbeiterkammer (Voll-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitssuchende, Eltern in Karenz, Präsenz- und Zivildiener) |
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| Sprach- und EDV-Kurse |
| Kommunikation und Persönlichkeitsbildung |
| Abschluss der Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung; Abendmatura an AHS und BHS |
| Vorbereitungslehrgänge zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, Grundbildungs- und Alphabetisierungskurse |
| Neu: Zusatzprüfung für die Fachhochschule |
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| € 100,- pro Kalenderjahr |
| Für Lehrlinge und Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr € 150,- pro Kalenderjahr |
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| Arbeiterkammer Kärnten, Frau Birgit Pichler, Tel. 050 477-2302, Email: b.pichler(at)akktn.at |
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Wer wird gefördert? | |
| Arbeitnehmer, die sich beruflich bei anerkannten Bildungsträgern weiterbilden |
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| ArbeitnehmerIn oder freie DienstnehmerIn zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Hauptwohnsitz in Kärnten, steuerpflichtiges Einkommen darf Grenze von € 28.000,- lt. Ziffer 245 des Jahreslohnzettels nicht überschreiten. |
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| Kurse zur Hebung der beruflichen Qualifikation (auch Fortbildungsmaßnahmen für Gesundheits- und Sozialberufe) |
| Sprach- und EDV-Kurse |
| Meister- und Werkmeisterschulen (auch ganztägig) |
| Bauhandwerkerschulen (Polierschulen) |
| Vorbereitungskurs zur Meister-, Konzessions- oder Unternehmerprüfung |
| Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung (kein Selbstbehalt) |
| Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung (kein Selbstbehalt) |
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| Mind. € 50,- bis max. € 550,- pro Kalenderjahr (Förderung wird rückwirkend gewährt - für die Förderung besteht kein Rechtsanspruch) |
| Gefördert werden Kursgebühren sofern sie den Betrag von € 200,- (Selbstbehalt) überschreiten (gilt nicht für Lehrlinge und für Antragsteller, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt haben). |
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| Arbeiterkammer Kärnten, Förderungen |
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Wer wird gefördert? | |
| Lehrlinge und Lehrabsolventen unter 35 Jahren, die an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen bzw. teilgenommen haben. |
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| Gutes Berufsschulzeugnis mit Notendurchschnitt von max. 2,0 oder |
| Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1-3) |
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| Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg |
| Meisterprüfung/Befähigungsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg |
| Unternehmerprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg |
| Abschlusszeugnis Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg |
| Abschlusszeugnis Fachakademie mit sehr gutem Erfolg |
| Abschlusszeugnis Berufsreifeprüfung mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 |
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| Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung |
| Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben |
| Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung |
| Werkmeisterschulen |
| Fachspezifische Weiterbildungskurse |
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| Max. € 1.200,- pro Antrag und Jahr |
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| Roswitha Hinterstein, IFA-Verein |
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Wer wird gefördert? | |
| Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich für zwei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen - ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen. |
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| Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/-in vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch € 435,90 monatlich. |
| Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 357,74 ist gestattet. |
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| Ein mindestens 6 Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Dienstgeber |
| Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in |
| der/die Karenzierte muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen |
| Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von 20 Wochenstunden |
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| Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden. |
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Sie setzt sich zusammen aus dem "Weiterbildungsgeld des AMS für Arbeitnehmer" sowie der „Bildungsförderung des Landes für Unternehmen". | |
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| Arbeitnehmer haben die Möglichkeit sich für 2 bis max. 12 Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an beruflich relevanten Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dafür muss das Dienstverhältnis nicht aufgelöst werden. |
| Während dieser Zeit erhält der/die ArbeitnehmerIn vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (mindestens jedoch € 14,53 täglich). |
| Unternehmen wiederum nutzen - anstelle von Freisetzungen - die Zeiten geringerer Auftragslagen und lassen ihre Mitarbeiter berufsrelevant weiterbilden. |
| Das Unternehmen finanziert die Ausbildung und erhält vom Land Kärnten 50% der Kosten, maximal € 1.500,-- pro Person, refundiert. |
| Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf Wunsch im Unternehmen stattfinden, vorausgesetzt eine zertifizierte Bildungseinrichtung übernimmt die Durchführung. |
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| Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten ununterbrochener Dauer beim beantragenden Dienstgeber (für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen mit einer kürzeren ununterbrochenen Beschäftigungsdauer – bitte erfragen Sie diese bei Bedarf bei Ihrer regionalen AMS Geschäftsstelle). |
| Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. |
| Vereinbarung im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder landes bzw. bundesgesetzlicher Regelungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. |
| Die Zahl der Teilnehmer ist auf die Hälfte der Belegschaft bzw. 30 Personen pro Unternehmen beschränkt. |
| Der Wohnsitz des Arbeitsnehmers bzw. der Arbeitnehmerin und der Firmensitz des Unternehmens müssen sich in Kärnten befinden. |
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| Nähere Auskünfte erhalten Sie beim |
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Wer und was wird gefördert? | |
| Arbeitnehmer können Kurse- und Fortbildungskosten, Fachliteratur, Fahrtspesen etc. von der Steuer absetzen (Werbungskosten). |
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| Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt. |
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Wer wird gefördert? | |
| Mit einem Fahrtkostenzuschuss unterstützt das Land Abendschüler, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, wenn die Strecke zwischen ihrem Wohnsitz und der Abendschule hin und retour mindestens zehn Kilometer beträgt. Das Schuljahr muss positiv abgeschlossen werden. |
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| Der Zuschuss wird rückwirkend für maximal zehn Monate pro Kalenderjahr gewährt und beträgt € 10,- bis € 30,- pro Monat. |
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| Arbeiterkammer Kärnten, |
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Wer und was wird gefördert? | |
| ÖGB Gewerkschaftsmitglieder erhalten - nur gegen Vorlage des Mitgliedsausweises - eine Sofortförderung von 5% (max. € 40,-) auf bestimmte bfi-Kursbeiträge. Auf Prüfungsgebühren gibt es keine Förderung. |
| Einzelne Gewerkschaften fördern die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder durch finanzielle Unterstützung in Form von Refundierung. Die Schulungsförderungen werden in den einzelnen Gewerkschaften unterschiedlich gehandhabt. |
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| Bitte informieren Sie sich im Bildungsreferat Ihrer zuständigen Gewerkschaft. |
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Grundsätzlich fördert das Arbeitsmarktservice Kärnten Aus- und Weiterbildung, um | |
| bei arbeitssuchenden Personen Vermittlungshemmnisse abzubauen bzw. |
| bei beschäftigten Personen ein gefährdetes Dienstverhältnis zu sichern. |
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| rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der AMS-BeraterIn in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle vor Kursbeginn |
| arbeitsmarktpolitische Verwertbarkeit der ausgewählten Kursmaßnahmen. |
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| Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices bzw. unter www.ams.or.at |
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Letztes Update: 01.07.2010, 14:07 Uhr |
Rev 4.14 |
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