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Die ARGE Bildungsmanagement ist beim BM für Justiz
als Ausbildungsträger akkreditiert und berechtigt,
den akademischen Titel „Master of ARTS – M.A. (Mediation)“
zu verleihen.
Als Vortragende und SeminarleiterInnen stehen
MediatorInnen aus dem In- und Ausland zur Verfügung.
Mediation fördert den Dialog zwischen
Streitparteien und strebt gegenseitiges Verstehen
und gemeinsame, konstruktive, interessengerechte
Lösungen für die Zukunft an. Ziel ist ein zwischen
den Konfliktparteien vereinbarter Vertrag auf der
Basis von gegenseitiger Achtung und eines fairen
Ausgleichs der gegensätzlichen Interessen. Mediation
stellt somit eine Alternative zu Kampf, Verletzung,
Schuldzuweisung und Beziehungsabbruch dar.
Die Ausbildung vermittelt Grundkompetenz für
Mediation. Die fachliche Identität und
Professionalität als MediatorIn soll durch Praxis
und Weiterbildung gefestigt und vertieft werden.
Ziele der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur
berufspraktischen Ausübung der Mediation als
Erweiterung bestehender Berufsqualifikationen oder
als eigenständige Berufstätigkeit.
Zulassungsvoraussetzungen
Keine besonderen beruflichen Vorbedingungen für den
Abschluss nach dem „Bundesmediationsgesetz 2003“
Dauer
Der Lehrgang geht über 3 Semester, mit
Masterlehrgang über 5 Semester.
Die gesamte Ausbildung wird durch ein
kontinuierliches Praxisseminar begleitet und
durch Fallarbeit, Praxissupervision,
Peergruppenarbeit, und
Selbsterfahrungsseminare ergänzt.
Abschluss
Nach Absolvierung aller Ausbildungsinhalte wird den
TeinlnehmerInnen ein Diplom ausgestellt, wodurch sie
gemäß ZivMediatG 2003, §9 (1) 2 für die Eintragung
in die Liste der MediatorInnen beim
Bundesministerium für Justiz „fachlich qualifiziert“
sind.
Veranstaltungsort und Termin
Die Ausbildung beginnt mit dem 1. Semester am
24.04.2009 im bfi Ausbildungszentrum 9201
Krumpendorf, Hauptstraße 157.
Förderungen
Kärntner Arbeitnehmerförderung »Bildungsscheck«
Der Bildungsscheck ist eine Maßnahme zur
finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen die
sich beruflich fortbilden. Gefördert werden
Zuschüsse zu Kursgebühren, Schulgeldern und
Fahrtkosten.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Arbeiterkammer
Kärnten Bildungsabteilung unter der Telefonnummer
050477-2302 oder schreiben Sie an
bildung@akktn.at
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)
Der Arbeitgeber, welcher die Kurskosten trägt, wird
gefördert und stellt auch den Förderantrag.
Förderbar sind prinzipiell WiedereinsteigerInnen,
Frauen unter 45 Jahren - wenn Ihre höchste
abgeschlossene Ausbildung eine Lehre bzw. mittlere
Schule ist - sowie weibliche und männliche ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren. Gefördert werden
rund zwei Drittel der anerkennbaren Kursgebühren.
(Bei Frauen ab 45 sogar drei Viertel!)
Nähere Auskünfte und Begehrensformulare erhalten Sie
beim Arbeitsmarktservice Kärnten,
Landesgeschäftsstelle Klagenfurt, Telefonnummer
0463-3831.
Anmeldung und Informationen:
Mag. Petra Jesenko
Tel.: 057878-2043
eMail:
pjesenko@bfi-kaernten.or.at
Weitere Informationen: „Masterlehrgang Mediation und
Konfliktregelung“
Servicenummer bfi: 057878-2000 oder schreiben Sie an
ijuan@bfi-kaernten.or.at
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