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 Herzlich Willkommen beim bfi-Kärnten!AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das bfi Kärnten

I. Hinweise im Sinne der Gleichbehandlung

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel in den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen, sofern nicht anders angegeben, gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.


II. Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese im Kursbuch gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.


III. Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bis längstens eine Woche vor Kursbeginn berücksichtigt. Das BFI – Kärnten nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen schriftlich (auch per Fax), E-mail oder Online, telefonisch oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.


IV. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn skontofrei zu entrichten. Den Kursteilnehmern wird hiefür ein Zahlschein zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

Die Teilnahmegebühr enthält keine Umsatzsteuer, weil das bfi-Kärnten als Körperschaft Öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Teilnahmegebühr ist das bfi-Kärnten berechtigt, rechtsfreundliche Vertretung zur Abfassung von Mahnschreiben in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundenen Kosten werden vom säumigen Teilnehmer getragen.


V. Stornierungen

Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungstermin verhindert sein, kann eine Stornierung bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Poststempels) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet. Bei Stornierungen am 1. Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig.

Im Krankheitsfall, welcher durch Einreichen eines ärztlichen Attests nachzuweisen ist und für mindestens 50% der Kursdauer gilt, wird von der Verrechnung einer Stornogebühr aus Kulanzgründen abgesehen. Die Stornogebühr entfällt ebenfalls, wenn vom Teilnehmer ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer bekannt gegeben wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers ist eine ärztliche Bestätigung beizubringen.


VI. Rücktrittsrecht

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder E-Mail oder Online, steht dem Teilnehmer, als Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Tagen gerechnet ab Vertragsschluss zu.

Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.


VII. Kursbesuchsbestätigung

Das bfi-Kärnten verpflichtet sich, Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung kostenlos auszustellen, wenn der Teilnehmer mindestens 75%, wenn nicht anders vorgeschrieben, der betreffenden Veranstaltung besucht hat.


VIII. Änderungen im Veranstaltungsprogramm und Veranstaltungsabsage

Aufgrund der langfristigen Planung der Veranstaltungen behält sich das bfi-Kärnten organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindesteilnehmerzahl abhängt. Das bfi-Kärnten muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Von Absagen werden die Teilnehmer rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit eines Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Teilnehmer haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem bfi-Kärnten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt zu gebendes Konto.


IX. Sondertermine

Die im Kursprogramm des bfi-Kärnten genannten Termine stellen das Rahmenprogramm des bfi-Kärnten dar. Das bfi-Kärnten hat das Recht, bei genügender Teilnehmeranzahl (abhängig vom jeweiligen Kurs) zusätzliche Termine einzuplanen bzw. weitere Veranstaltungen zu organisieren.


X. AK-Bildungsgutschein

Im Veranstaltungsprogramm des bfi-Kärnten findet sich eine Auswahl an Kursen, im Zuge derer Teilnehmer berechtigt sind, den AK-Bildungsgutschein im Wert von EUR 100,-- einzulösen. Lehrlinge und ältere Arbeitnehmer erhalten einen AK-Bildungsgutschein im Wert von EUR 150,--.

Der AK-Bildungsgutschein kann von allen Mitgliedern der Arbeiterkammer für Kärnten angefordert und für spezielle Kursangebote, die mit dem darauf hinweisenden Symbol gekennzeichnet sind, eingesetzt werden. Lehrlinge erhalten den AK-Bildungsgutschein für alle absolvierten bfi-Kurse.

Nach erfolgreichem Kursabschluss überweist die Arbeiterkammer Kärnten die Kurskosten bis zur Höhe des Bildungsgutscheins auf Ihr Konto und stellt für einen eventuellen Restbetrag eine Gutschrift aus.

Weitere Informationen zum AK-Bildungsgutschein finden Sie auch unter www.kaernten.arbeiterkammer.at oder hier auf unserer Webseite. 

Der AK-Bildungsgutschein gilt für Kurse, die vom bfi-Kärnten im Jahr 2010 veranstaltet werden.


XI. Verwendung von Markenbezeichnungen und Logos

Sollten vom bfi-Kärnten erwähnte Marken-, Produkt- und Firmenbezeichnungen gleichzeitig auch eingetragene Warenzeichen sein, kann die Verwendung einer derartigen Marken-, Produkt- und Firmenbezeichnung vom Warenzeicheninhaber untersagt werden, sofern dies innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis der Verwendung dem bfi-Kärnten angezeigt wird. Das bfi-Kärnten verpflichtet sich diesfalls, die entsprechende Textpassage abzuändern.


XII. Haftungsausschluss

Aus der Verwendung der beim bfi -Kärnten erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem bfi-Kärnten geltend gemacht werden.


XIII. Druckfehler

Das bfi-Kärnten kann keine Gewähr bei Druck bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.


XIV. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Kurs des bfi-Kärnten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt als vereinbart.


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Letztes Update:  13.07.2010, 12:07 Uhr

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